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Der Bund vermindert den Gewässerschutz

Änderungen an vier umweltrelevanten Verordnungen wurden verabschiedet. Die Änderungen betreffen insbesondere die Gewässerschutzverordnung, in welcher der Handlungsspielraum der kantonalen Vollzugsbehörden bei der Festlegung der Gewässerräume erweitert wird. Bei den übrigen Änderungen geht es im Wesentlichen um technische Bestimmungen über die Fischerei, Chemikalien und Altlasten.

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Die Schweizerische Hydrologische Kommission bedauert, dass die Stellungnahme der Akademien zur Gewässerschutzverordnung keinen Einfluss auf die vorgeschlagenen Änderungen nehmen konnte. Der Gewässerraum, der seit 2011 von den Kantonen ausgeschieden werden muss, ist wichtig für die Trinkwasserqualität, den Hochwasserschutz und die Biodiversität. Die sehr kleinen Bäche gehören bereits jetzt zu den bedrohtesten Lebensräumen. Durch diese Lockerung, die am 1. Mai 2017 in Kraft tritt, werden diese Ökosysteme nicht mehr ausreichend geschützt sein.

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