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Regulierung der Gentechnik im Ausserhumanbereich

Bericht des Bundesrates in Erfüllung der Postulate 20.4211 Chevalley: Gentechnik. Welcher Geltungsbereich?; 21.3980 WBK-N: GVO-Moratorium. Belastbare Informationen als Grundlage für gute Entscheide; 21.4345 WBK-S: Züchtungsverfahren mit Genom-Editierungsmethoden

Im diesem Bericht erläutert der Bundesrat die rechtlichen und historischen Grundlagen der Gentechnik, den aktuellen rechtlichen Status der neuen Gentechnologien, die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung sowie die Bedingungen der Koexistenz von gentechnisch veränderten und nicht veränderten Organismen. Zudem prüfte er Anpassungsmöglichkeiten bei der bestehenden Regulierung für gewisse neue gentechnische Verfahren.

Bundesrat (2023) Regulierung der Gentechnik im Ausserhumanbereich
Bild: Schweizer Eidgenossenschaft

Das Gentechnikgesetz ist 2004 in Kraft getreten. Seit Ende 2005 gilt in der Schweiz aufgrund einer Volksabstimmung ein Moratorium für den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen. In den letzten Jahren wurden neue gentechnische Verfahren entwickelt, denen auch in der Pflanzenzüchtung ein grosses Potenzial zugeschrieben wird. Sie könnten insbesondere zu einer nachhaltigen und ressourceneffizienten Land- und Ernährungswirtschaft beitragen.

Der Bundesrat hat am 1. Februar 2023 den Bericht «Regulierung der Gentechnik im Ausserhumanbereich» genehmigt. Er erfüllt damit drei Postulate, nämlich «Kriterien für die Anwendung des Gentechnikrechts?» (20.4211 Chevalley), «GVO-Moratorium: Die richtigen Informationen für die richtigen Entscheidungen» (21.3980 WBK-N) sowie «Züchtungsverfahren mittels Genome Editing» (21.4345 WBK-S).

Im Bericht erläutert der Bundesrat die rechtlichen und historischen Grundlagen der Gentechnik, den aktuellen rechtlichen Status der neuen Gentechnologien, die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung sowie die Bedingungen der Koexistenz von gentechnisch veränderten und nicht veränderten Organismen. Zudem prüfte er Anpassungsmöglichkeiten bei der bestehenden Regulierung für gewisse neue gentechnische Verfahren.

Chancen und Herausforderungen der neuen gentechnischen Verfahren

Seit dem Inkrafttreten des Gentechnikgesetzes wurden verschiedene neue Techniken entwickelt (u.a. CRISPR/Cas), die eine gezielte Veränderung des genetischen Materials (Genom-Editierung) ermöglichen. Diese Techniken werden in allen Anwendungsbereichen der Biotechnologie angewendet und werden im Vergleich zu früheren Methoden bezüglich Kosten, technische Zugänglichkeit und Einfachheit, produzierter Eigenschaften und Eingriffsmöglichkeiten bevorzugt eingesetzt. Diese Methoden bieten Chancen und Risiken.

Eine der grössten Herausforderungen im Zusammenhang mit den neuen Techniken ist die Rückverfolgbarkeit. Die klassische Gentechnik zeichnet sich dadurch aus, dass fremde Gene in einen Zielorganismus eingeführt werden (Transgenese) und danach eindeutig identifiziert werden können. Für die Mutationen, die mit den neuen gentechnischen Verfahren hervorgerufen wurden, lassen die derzeitigen Nachweismethoden hingegen keine eindeutigen Rückschlüsse zu.

Spielraum für die Regulierung neuer gentechnischer Verfahren

Das Gentechnik-Gesetz verlangt vom Bundesrat gemäss Artikel 37a Absatz 2 bis Mitte 2024 einen Erlassentwurf für eine risikobasierte Zulassungsregelung für Pflanzen, Saatgut und anderes pflanzliches Vermehrungsmaterial, die mit neuen Züchtungstechnologien gezüchtet wurden. In seinem Bericht schlägt der Bundesrat Eckwerte vor, um den Besonderheiten dieser neuen gentechnischen Verfahren Rechnung zu tragen. Dabei soll geprüft werden, ob und inwieweit solche Verfahren und Produkte verfassungskonform vom Geltungsbereich des Gentechnikgesetzes ausgenommen werden können. Die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten soll sichergestellt bleiben. Deshalb müssen Fragen zur Kennzeichnung der gentechnisch mit neuen und alten Methoden veränderten Organismen erörtert werden. Gleiches gilt für die Koexistenz dieser Organismen auf dem Feld. Schliesslich wird es darum gehen, die regulatorischen Entwicklungen auf europäischer Ebene zu beobachten und Fragen der Vereinbarkeit mit dem Recht der Welthandelsorganisation (WTO) und internationalen Abkommen zu erörtern.

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