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Unterhaltspflicht des Alten Rheins geregelt

Die Unterhaltspflicht des Alten Rheins von St. Margrethen bis zum Bodensee geht von der Internationalen Rheinregulierung an den Kanton St. Gallen und die Anrainergemeinden über. Der Bundesrat hat die Übernahme der Unterhaltspflicht an seiner Sitzung vom 30. August 2017 beschlossen.

Alpenrhein im Ist-Zustand (Peter Rey, Hydra-Institute, St. Gallen)
Bild: Peter Rey, Hydra-Institute, St. Gallen

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