Mitglied der SCNAT

Bryolich ist eine Gruppierung von Botanikerinnen und Interessierten, die sich für die Verbreitung der Kenntnisse über Moose und Flechten und deren Schutz und Erhaltung in der Schweiz einsetzt.

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Statuten

§ 1
Unter dem Namen "Schweizerische Vereinigung für Bryologie und Lichenologie" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. Des ZGB. Der Verein tritt unter dem Namenszusatz "Bryolich" in Erscheinung.

§ 2
Der Verein bezweckt
- die Verbreitung der Kenntnisse über Moose und Flechten sowie ihrer Bedeutung in der Öffentlichkeit und setzt sich über den Schutz und die Erhaltung der Moos- und Flechtenarten und ihrer Standorte ein,
- die Förderung der bryologischen und lichenologischen Forschung und Ausbildung in der Schweiz.
Dazu dient die persönliche Kontaktnahme, die Information und die gegenseitige Unterstützung seiner Mitglieder.

§ 3
Die Vereinsziele sollen durch gemeinsame Exkursionen und weitere Veranstaltungen (Kurse, Vorträge usw.) sowie durch die Herausgabe der Zeitschrift "Meylania" erreicht werden. Bryolich kann finanziell Projekte unterstützen, die den Vereinszielen förderlich sind. Der Vorstand entscheidet im Rahmen des Budgets über Anträge.
Bryolich pflegt die Zusammenarbeit mit entsprechenden Organisationen des In- und Auslandes.

§ 4
Bryolich ist Mitglied der Schweizerischen Akademie der Naturwissenschaften.

§ 5
Das Vereinsjahr beginnt mit dem Kalenderjahr.

§ 6
Mitglied der Vereinigung kann jede natürliche oder juristische Person werden. Personen, die sich in besonderem Mass Verdienste um Bryolich erworben haben, können durch Beschluss der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.

§ 7
Die Mitgliedschaft in Bryolich endet durch Tod, Austritt oder Streichung. Die Austrittserklärung muss dem Vorstand schriftlich mitgeteilt werden. Der Vorstand kann Mitglieder streichen, die ihren Beitrag während zweier Jahre nicht entrichtet haben oder auf andere Weise gegen die Interessen oder Ziele von Bryolich verstossen.

§ 8
Die Organ von Bryolich sind die Jahresversammlung (Mitgliederversammlung), der Vorstand und die Rechnungsrevisoren.

§ 9
Die Jahresversammlung findet in der Regel in Verbindung mit einer Exkursion statt. Sie genehmigt das Protokoll der letzten Jahresversammlung, den Jahresbericht des Vorstandes, die Jahresrechnung und den Revisorenbericht. Sie beschliesst über das Budget und die Mitgliederbeiträge und wählt periodisch den Vorstand, die Rechnungsrevisoren und ihre Stellvertreter auf je zwei Jahre.

§ 10
Die Einladung zur Jahresversammlung oder zu ausserordentlichen Versammlungen hat unter Angabe der Traktanden mindestens 14 Tage zuvor schriftlich oder durch Publikation in der "Meylania" zu erfolgen. Anträge der Mitglieder sind dem Vorstand bis sieben Tage vor der Versammlung schriftlich einzureichen.

§ 11
Der Vorstand erledigt die nicht der Jahresversammlung vorbehaltenen Vereinsgeschäfte. Er besteht aus Präsident, Vizepräsident, Sekretär, Kassier, Redaktor der "Meylania" und weiteren Mitgliedern. Er ergänzt sich, wenn nötig, selbst unter Vorbehalt der Zustimmung der nächsten Jahresversammlung. Die Mitglieder des Vorstandes sind ehrenamtlich tätig und haben grundsätzlich nur Anspruch auf Entschädigung ihrer effektiven Spesen und Barauslagen. Für besondere Leistungen einzelner Vostandsmitglieder kann eine angemessene Entschädigung ausgerichtet werden.

§ 12
Beschlüsse über Statutenänderungen oder Auflösung des Vereins bedürfen der Zweidrittelsmehrheit der Jahresversammlung oder einer ausserordentlichen Versammlung. Über die Verwendung des vorhandenen Vermögens entscheidet die entsprechende Versammlung bei Auflösung durch einfaches Mehr. Die nach Auflösung des Vereins verbleibenden Mittel sind einer steuerbefreiten Institution mit gleicher oder ähnlicher Zwecksetzung zuzuwenden. Eine Verteilung unter die Mitglieder ist ausgeschlossen.

§ 13
Diese Statuten treten nach Annahme durch die Jahresversammlung 2010 in Kraft. Sie ersetzen diejenigen vom 19. Mai 2001.

Angenommen durch die ordentliche Jahresversammlung am 29. Mai 2010 in Weesen.

Präsidentin: Silvia Stofer

Sekretärin: Elizabeth Feldmeyer-Christe