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Der Europäische Gerichtshof entscheidet über neue Züchtungsmethoden

Die GVO-Richtlinie des europäischen Parlaments regelt die absichtliche Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO). Der europäische Gerichtshof hat am 25. Juli 2018 darüber entschieden, ob Pflanzen, die mit Hilfe neuer Züchtungsmethoden hergestellt wurden, ebenfalls unter das Gentechnik-Recht fallen.

Die beliebte Apfelsorte „Gala“ soll mit Hilfe der Cisgenetik gegen Feuerbrand und Schorf resistent werden.
Bild: H. Flannery

Laut den GVO-Richtlinien (2001/18/EG) ist ein Organismus dann ein gentechnisch veränderter Organismus (GVO), wenn sein genetisches Material so verändert wurde, wie es auf natürliche Art und Weise nicht möglich wäre. Ein Anhang der Richtlinien nimmt jedoch Organismen, die durch Mutagenese entstanden sind, von den GVO-Richtlinien aus.

„Mutagenese“ bezeichnet diejenigen Verfahren, wo das Erbgut einer Art verändert wird, jedoch keine artfremde DNA eingefügt wird. Der Europäische Gerichtshof hat nun entschieden, dass neue Züchtungsverfahren wie Genome Editing (zum Beispiel mit Hilfe der Genschere CRISPR/Cas9) nicht unter diese Ausnahme fallen. Pflanzen, die mit diesem Verfahren hergestellt werden, gelten infolgedessen als gentechnisch veränderte Organismen und fallen somit in den Anwendungsbereich der GVO-Richtlinien.

Pressemitteilung EuGH

Richtlinien 2001/18/EG

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