Science on Stage Switzerland ist ein Netzwerk für Lehrerinnen und Lehrer der MINT-Fächer, das den Gedankenaustausch über die besten Unterrichtspraktiken fördert. Sein Hauptziel ist es, den Unterricht in den MINT-Fächern zu verbessern, indem es die Lehrpersonen in ihrer beruflichen Entwicklung unterstützt.mehr

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Statuten

Statuten von Science on Stage Switzerland

Art. 1 Definition

Unter dem Namen Science on Stage Switzerland wurde ein gemeinnütziger Verein nach Artikel 60 des Schweizer Gesetzbuches gegründet. Seine Dauer ist unbefristet und sein Sitz ist in Bern.

Art. 2 Ziele

Die Ziele von Science on Stage Switzerland liegen in der Organisation des Wettbewerbs Science on Stage Switzerland, der Beteiligung an Aktivitäten von Science on Stage Europe und der Förderung von naturwissenschaftlichem Unterricht und der Unterstützung der Lehrpersonen.

Art. 3 Mitgliedschaft

Science on Stage Switzerland ist Mitglied der europäischen Organisation Science on Stage Europe.

Art. 4 Mittel

1 Um seine Ziele umzusetzen sucht Science on Stage Switzerland seine eigene Finanzierung über Drittmittel.

2 Die jährlichen Mitgliederbeiträge werden von der Generalversammlung festgelegt.

Art. 5 Organisation

Die Organe von Science on Stage Switzerland sind die Generalversammlung, das Komitee und ein Rechnungsprüfer.

Art. 6 Generalversammlung

1 Die Generalversammlung wird von den Mitgliedern von Science on Stage Switzerland gebildet.

2 Die ordentliche Generalversammlung wird jährlich durch eine persönliche elektronische Einladung an seine Mitglieder, mindestens 10 Tage vor der Versammlung, einberufen. Sie kann darüber hinaus auch ausserordentlich einberufen werden, wenn es das Komitee für angebracht hält und wenn ein Fünftel der Mitglieder ein entsprechendes Gesuch einreicht.

Art. 7 Aufgaben der Generalversammlung

Die Generalversammlung ist zuständig für :
- die Genehmigung des Protokolls der vorherigen Generalversammlung
- die Wahl des Komitees
- die Entlastung der zuständigen Organe
- die Änderung der Statuten
- die Aufnahme neuer Mitglieder und allfällige Ausschlüsse
- die Stellungnahme zu Themen, die vom Komitee für wichtig erachtet werden

Art. 8 Vorstand

1 Der Vorstand wird aus ungefähr 10 Mitgliedern gebildet, darunter ein Präsident, ein Sekretär und ein Kassier.

2 Der Vorstand konstituiert sich selbst.

Art. 9 Aufgaben des Vorstandes

1 Der Vorstand führt die Geschäfte von Science on Stage Switzerland.

2 Er führt alle Arbeiten aus, die nicht speziell der Generalversammlung vorbehalten sind, insbesondere :
- Er organisiert den Wettbewerb Science on Stage Switzerland, der alle zwei Jahre stattfindet.
- Er pflegt den Kontakt mit Science on Stage Europe.
- Er wählt die Kandidaten aus, die bei den verschiedenen Aktivitäten mitmachen und die bei Science on Stage Europe teilnehmen dürfen.
- Er beruft die Generalversammlung ein und organisiert diese.

3 Jedes Vorstandsmitglied garantiert volle Transparenz durch
- Benachrichtigung von Präsident und Sekretär über laufende Projekte und Engagements.
- den Verzicht auf Aktivitäten mit finanziellen Konsequenzen ohne vorherige Rücksprache mit dem Gesamtvorstand.

Art. 10 Sitzungen des Vorstandes

1 Der Vorstand kommt so oft zusammen, wie er dies für notwendig hält, mindestens aber 3 Mal pro Jahr.

2 Der Sekretär erstellt von jeder Sitzung ein Protokoll.

Art. 11 Jahresbericht

Im Rahmen der ordentlichen Generalversammlung von Science on Stage Switzerland präsentiert der Präsident einen Bericht über die Aktivitäten des Vereins.

Art. 12 Buchprüfung

Der Präsident von Science on Stage Switzerland ernennt einen Rechnungsprüfer.

Art. 13 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr dauert vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.

Art. 14 Mitglieder

1 Als Mitglieder gelten alle Personen, welche die Jahresmitgliedschaft bezahlt haben.

2 Die Mitglieder des Vorstandes sowie die gewählten Kandidaten für eine Aktivität von Science on Stage Europe sind von der Jahresmitgliedschaft des laufenden Jahres befreit.

Art. 15 Auflösung

Die Auflösung von Science on Stage Switzerland kann auf Gesuch des Vorstandes oder einer Zweidrittelmehrheit der Mitglieder hin bei einer ausserordentlichen Generalversammlung von Science on Stage Switzerland ausgesprochen werden, welche mindestens 30 Tage im Voraus per elektronischer Einladung einberufen wurde. Die Auflösung kann von einer Dreiviertelmehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.

Angenommen in Bern am 30.05.2018,

Tibor Gyalog, Präsident von Science on Stage Switzerland

Anne Jacob, Sekretärin von Science on Stage Switzerland