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Bundesrat verabschiedet Botschaft über ein Klima- und Energielenkungssystem

Ab 2021 soll der Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem stattfinden

In der Klima- und Energiepolitik soll ab 2021 der Übergang vom Förder- zum Lenkungssystem stattfinden. Mit der vorgeschlagenen Verankerung in der Verfassung will der Bundesrat diesen Richtungsentscheid demokratisch legitimieren. Vorgeschlagen werden ein neuer Verfassungsartikel über Klima- und Stromabgaben sowie Übergangsbestimmungen, mit denen der schrittweise Abbau der bestehenden Fördermassnahmen und der Übergang zum Lenkungssystem näher geregelt werden.

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In der Vernehmlassung, die vom 13. März 2015 bis zum 12. Juni 2015 dauerte, gingen 157 Stellungnahmen ein, darunter die der Akademien Schweiz unter Federführung von ProClim. Das Lenkungssystem stiess insgesamt auf breite Zustimmung, dies jedoch häufig mit Vorbehalten. Einige dieser Vorbehalte betreffen den Verfassungsartikel, die meisten jedoch die Einzelheiten der Umsetzung, die später auf Gesetzesstufe festgelegt werden. Die vorgeschlagene Verfassungsbestimmung wurde aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse in einigen Punkten überarbeitet. Insbesondere soll die Aufhebung der Fördermassnahmen nun zeitlich abhängig gemacht werden von der Einführung der Lenkungsabgaben und nicht mehr zu einem zum Voraus bestimmten Zeitpunkt stattfinden.



> Medienmitteilung des Bundes vom 28.10.2015 [1]

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