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Das neue CO₂-Gesetz ist besser als behauptet, genügt aber noch nicht

Am 25. September 2020 hat das Parlament die Totalrevision des CO₂-Gesetzes verabschiedet. Das revidierte Gesetz legt die Ziele und Massnahmen der Schweizer Klimapolitik bis 2030 fest und soll 2022 in Kraft treten. Aus Sicht der Wissenschaft ist das neue Gesetz besser, als verschiedene Seiten behaupten. Ein Positionspapier der Akademie der Naturwissenschaften Schweiz fasst die Fortschritte und Defizite der Revision zusammen.

Heizung
Bild: Pixabay

Gegenüber den heutigen Bestimmungen bringt die Revision im Gebäudebereich deutliche Verbesserungen. So hat das Parlament die maximal möglichen Lenkungsabgaben auf Erdöl oder Erdgas für Gebäude erhöht und sieht Grenzwerte für den CO2-Ausstoss von Heizungen vor. Eine rasche Einführung solcher Grenzwerte ist sehr wichtig, denn Heizungen haben eine lange Lebensdauer.

Auch beim Verkehr gibt es Verbesserungen: eine Abgabe auf Flugtickets, tiefere Emissionsgrenzwerte für Personenwagen und Lieferwagen und neu einen Grenzwert für den Schwerverkehr. Die Massnahmen genügen allerdings weiterhin nicht, um den CO2-Ausstoss im geforderten Mass zu reduzieren. Dazu müssen die Emissionen des Verkehrs einen genügend hohen Preis bekommen, zum Beispiel durch die Einführung einer Lenkungsabgabe oder ein Mobility Pricing.

Rasches Handeln nötig

Um die Klimaziele des Bundes und des Pariser Klimaabkommens zu erreichen, ist vor allem rasches Handeln gefragt. Das revidierte CO2-Gesetz bringt gegenüber dem alten Gesetz bis 2030 eine zusätzliche Emissionsreduktion von mehreren Millionen Tonnen CO2 pro Jahr. Die Erarbeitung einer neuen Revision würde hingegen zu lange dauern, um die Emissionen bis 2030 noch wirksam beeinflussen zu können. Es ist jedoch nötig, dass der Bundesrat bei der Umsetzung des Gesetzes strenge Vorgaben macht. Zudem besteht die Möglichkeit, dieses in den nächsten Jahren punktuell zu ergänzen, wie es schon mit den ersten beiden CO2-Gesetzen geschehen ist.

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ProClim − Forum für Klima und globalen Wandel (ProClim)
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