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Gewässerschutzverordnung ab 1. April 2020 mit strengeren Grenzwerten

Am 1. April 2020 tritt die revidierte Gewässerschutzverordnung in Kraft. Wie bisher dürfen Pestizide in allen Bächen, Flüssen und Seen, aus denen Trinkwasser gewonnen wird, den Grenzwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter nicht überschreiten. Für zwölf Pestizide, die für Wasserlebewesen besonders problematisch sind, führt die Verordnung zusätzlich strengere Grenzwerte ein. Erstmals werden auch für drei Arzneimittel Grenzwerte festgelegt.

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