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Luftreinhalte-Verordnung wird an den Stand der Technik angepasst

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Luftreinhalte-Verordnung revidiert. So wurden die Grenzwerte für stationäre Verbrennungsmotoren und Anlagen, Gasturbinen sowie Brennstoffe an den Stand der Technik angepasst. Die neuen Bestimmungen gelten ab dem 16. November 2015. Damit erfolgt ein weiterer Schritt für eine bessere Qualität der Luft.

Energie und Technologie (Symbolbild)
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