Wie wird sichergestellt, dass Versuche gemäss den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt werden?
Jeder Tierversuch in der Schweiz muss vom entsprechenden kantonalen Veterinäramt bewilligt werden.
Um Tiere möglichst zu schonen ist die Durchführung von Tierversuchen in der Schweiz gesetzlichen Regeln unterworfen. Bevor Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Forschung an Wirbeltieren absolvieren können, müssen sie eine Ausbildung besuchen und für jedes Experiment beim kantonalen Veterinäramt eine Erlaubnis beantragen.