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Das Kyoto-Protokoll und seine Implikationen für die Schweiz

21. Treffen der Parlamentarischen Gruppe «Klimaänderung» vom 1. Oktober 2002

Veranstaltungsort

Bern

(CR) Das Parlament wird in einer der nächsten Sessionen über die Ratifizierung des Kyotoprotokolls befinden. Das Parlamentariertreffen der Herbstsession besprach in zwei Kurzreferaten die zentralen Elemente des Protokolls. In einem weiteren Referat berichtete ein «Betroffener» aus der Privatwirtschaft , wie seine Wirtschaftsgruppe sich mit freiwilligen Massnahmen von den im CO2 Gesetz vorgesehenen Abgaben befreien will.

Wetter und Klima (Symbolbild)
Bild: NASA

Völkerrechtliche Aspekte Tim Enderlin von der Direktion für Völkerrecht des EDA analysierte die völkerrechtlichen Aspekte des Kyoto-Protokolls:
Die Umsetzungsmodalitäten der Kyoto-Verpflichtungen werden nicht international geregelt, sondern werden den Vertragsparteien überlassen. Gemäss der schweizerischen Rechtsordnung werden solche Verpflichtungen automatisch Teil der staatlichen Rechtsordnung. Mit dem Kyoto Protokoll wurde ebenfalls ein Kontrollsystem vereinbart, welches verbindliche Konsequenzen für den Fall der Nichterfüllung der Vertragspflichten vorsieht. Eine Vertragspartei, die ihr Emissionsminderungsziel verfehlt, muss die gesetzten Vorgaben im zweiten Verpflichtungszeitraum mit einer «Wiedergutmachungsrate» von 1.3 nachträglich erfüllen. Auch verliert sie die Möglichkeit, Emissionsrechte an andere Vertragsparteien zu verkaufen.

Die Möglichkeiten und Grenzen der biologischen Senken wurden von Dr. Andreas Fischlin von der ETH Zürich diskutiert: Zurzeit wirken die terrestrischen Ökosysteme weltweit als grosse Kohlenstoff-Senke. An den Klimaverhandlungen in Bonn und Marrakesch wurden Regeln für die Anrechnung von Massnahmen im Senkenbereich festgelegt. Sie machen einen erheblichen Teil der Reduktionsverpflichtungen aus.

Für eine Nutzung der Senken spricht der damit erzielbare Zeitgewinn für Strukturanpassungen auf neue Energieproduktionsformen und die Förderung einer nachhaltigeren Nutzung der Landflächen.
Gewichtige Gründe sprechen aber gegen Senkenlösungen zur Erfüllung der Kyoto-Verpflichtung:

  • Sie lenken ab von der wahren Ursache der Klimaprobleme - den fossilen Brennstoffen
  • Sie sind nicht beliebig steigerbar und haben nur eine temporäre Wirkung, da der in den Ökosystemen gespeicherte Kohlenstoff später wieder in den Kreislauf zurückkehrt. Wir verschieben die Probleme somit nur auf unsere Kinder.
Eine Zukunftsvision wäre die Nutzung dieser Kohlestoffvorräte in den Ökosystemen als Bioenergie.

Umsetzung des CO2-Gesetzes in der Wirtschaft Das CO2-Gesetz verlangt konkrete Reduktionen der CO2-Emissionen. Basis für die Umsetzung in der Wirtschaft sind freiwillige Zielvereinbarungen oder Verpflichtungen zwischen Unternehmensgruppen und dem Bund. Der Prozess zum Ausarbeiten solcher Zielvereinbarungen wird von der Energie-Agentur der Wirtschaft (EnAW) organisiert; sie ist in der Wirtschaft breit abgestützt.

Felix Monti von der Firma m-real in Biberist diskutiert den Prozess der Erarbeitung von Zielvereinbarungen am Beispiel der Papierfabriken. Papierfabriken gehören zu den energieintensiven Unternehmen. Der Herstellungsprozess führt zu grossen CO2-Emissionen. Wegen des hohen Energiekostenanteils an den Produktekosten von 10 bis über 30% ist Energieeffizienz und damit CO2-Reduktion ein wichtiges Thema. Ziel der Papierindustrie ist es, eine Verpflichtung auf weitere CO2-Reduktionen bis 2010 einzugehen, um von der allfälligen CO2-Abgabe befreit zu werden. Dies ist für m-real ambitiös, denn sie hat zwischen 1990 und 2000 pro Tonne produzierten Papiers die CO2 Emission bereits um 46% gesenkt. Bis 2010 setzt sie sich in den Vereinbarungen zum Ziel, die Emissionen pro Tonne Papier nochmals um 14% auf 60% gegenüber 1990 zu senken. Um nicht an Wettbewerbsfähigkeit zu verlieren, dürfen die Kosten für die Massnahmen die Energiekosteneinsparungen und die vermiedene CO2 Steuer nicht übersteigen.
Das Treffen der parlamentarischen Gruppe Klimaänderung wurde von ProClim- der SANW organisiert.

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