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Konvention für biologische Vielfalt

Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt, kurz Biodiversitätskonvention (CBD) ist ein völkerrechtlich verbindlicher Vertrag zwischen zahlreichen souveränen Staaten der ganzen Welt. Die Mitgliedstaaten haben sich das Ziel gesetzt, die Vielfalt des Lebens auf der Erde zu schützen und deren nachhaltige Nutzung so zu organisieren, dass möglichst viele Menschen heute und auch in Zukunft davon profitieren können.
Es ist das erste internationale Abkommen, das den Schutz der biologischen Vielfalt global und umfassend behandelt (Artenschutz, Schutz der Ökosysteme und Schutz der genetischen Ressourcen).

Die drei Hauptziele der Konvention sind:

Die Erhaltung der biologischen Vielfalt
die nachhaltige Nutzung einzelner Bestandteile der biologischen Vielfalt
und die faire und gerechte Aufteilung der Gewinne aus kommerzieller und sonstiger Nutzung von genetischen Ressourcen. (Access and Benefit Sharing ABS)

Der Strategische Plan zur Biodiversität 2011-2020, der 2010 in Nagoya, in Japan, verabschiedet wurde, formuliert eine Vision und eine Mission und beinhaltet fünf strategische Ziele mit insgesamt 20 Kernzielen. Sie werden kurz als «Aichi-Ziele» bezeichnet. Der Strategische Plan soll als flexibler Rahmen für nationale und regionale Zielsetzungen dienen und eine kohärente und effiziente Umsetzung der drei Hauptziele der CBD fördern.