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Renaturierung der Schweizer Gewässer – Stand Umsetzung Revitalisierungen 2011–2019

Revitalisierungen sind ein zentraler Bestandteil des revidierten Gewässerschutzgesetzes. Die Kantone sind verpflichtet, Revitalisierungen zu planen und umzusetzen. Das BAFU die Resultate der Umsetzungskontrolle zusammengefasst.

BAFU (2021) Renaturierung der Schweizer Gewässer – Stand Umsetzung Revitalisierungen 2011–2019
Bild: BAFU

Die aquatische Biodiversität in der Schweiz ist besonders stark gefährdet. Der hohe Verbauungsgrad und die intensive Nutzung der Gewässer beeinträchtigen diesen Lebensraum und die darin vorkommenden Lebensgemeinschaften. Dies ist nicht ohne Folgen auch für uns Menschen, die wir auf die Ökosystemleistungen (z. B. Trinkwasser, Erholung, Fischerei) unserer Gewässer angewiesen sind. Das revidierte Gewässerschutzgesetz von 2011 verlangt, dass unsere Gewässer wieder lebendiger, artenreicher und damit naturnaher werden. Es verpflichtet die Kantone, korrigierte, begradigte und verbaute Gewässer (Fliessgewässer und Seeufer) wieder in einen naturnahen Zustand zu bringen – zu revitalisieren.

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