Regulierung Neuer Genomischer Techniken
Neue Genomische Techniken (NGT) ermöglichen es, Pflanzen gezielt zu verändern, ohne artfremdes Erbgut einzufügen. Wie diese Verfahren reguliert werden sollen, ist in Europa eine offene Frage. In der EU wird das Europäische Parlament voraussichtlich Mitte Juni einer neuen gesetzlichen Grundlage endgültig zustimmen, während in der Schweiz die Arbeit an einem eigenen Gesetz läuft.
Die EU-Gesetzgebung und das Schweizer Gentechnikrecht stammen beide aus den frühen 2000er Jahren. Damals liess sich klar unterscheiden zwischen konventioneller Züchtung und Gentechnologie. Während bei der konventionellen Züchtung Pflanzen derselben oder nah verwandter Arten gekreuzt wurden, wurden bei der "klassischen" Gentechnologie meist Gene aus anderen Organismen eingefügt.
Für konventionell gezüchtete Kulturpflanzen ist in der Schweiz kein Zulassungsprozess vorgeschrieben, auch wenn sie zum Beispiel durch den Einsatz von Radioaktivität oder Chemikalien entstanden sind. Allerdings müssen neue Sorten eine Sortenprüfung durchlaufen, bevor sie gewerbsmässig produziert und in den Verkehr gebracht werden dürfen. Gentechnisch veränderte Pflanzen hingegen müssen einen aufwändigen dreistufigen Prozess absolvieren, um ihre Umweltverträglichkeit nachzuweisen.
Da seit 2005 ein Moratorium für den Anbau gentechnisch veränderter Nutzpflanzen gilt, wurde bisher in der Schweiz noch keine gentechnisch veränderte Pflanze zugelassen. Das Moratorium war ursprünglich auf fünf Jahre beschränkt, wurde seither aber mehrmals vom Parlament verlängert. Zuletzt bis 2030.
Die Entwicklung neuer molekularbiologischer Methoden seit 2005 hat die Zweiteilung in Gentechnik und konventionelle Züchtung in Frage gestellt: Mit Verfahren wie CRISPR-Cas lassen sich auch gezielt Veränderungen bewirken, die sich bisher nicht von konventioneller Züchtung unterscheiden lassen. Diese Verfahren werden meist als Neue Genomische Techniken (NGT), Neue Züchtungstechnolgien, oder auch Precision Breeding bezeichnet. Verschiedene Länder – darunter die USA, Kanada und China – behandeln solche Pflanzen nicht als gentechnisch verändert. In Europa hingegen haben der Europäische Gerichtshof und der Schweizer Bundesrat entschieden, dass NGT-Pflanzen als Gentechnik zu regulieren sind. In der Schweiz fallen sie damit unter das geltende Moratorium, in der EU unter die strengen Zulassungsrichtlinien.
EU-Regulierung
Auf Grundlage einer Studie im Auftrag der EU-Kommission, die zum Schluss kam, dass die geltenden Regelungen nicht mehr angemessen seien, legte die Kommission 2023 einen Verordnungsentwurf vor. Dieser sieht vor, NGT-Pflanzen künftig ausserhalb der bisherigen Gentechnologierichtlinie zu regulieren – sofern sie kein artfremdes genetisches Material enthalten und gezielt verändert wurden. Die Pflanzen werden dabei in zwei Kategorien eingeteilt:
- Kategorie 1 umfasst Pflanzen, die konventionellen Züchtungen entsprechen. Sie werden auch entsprechend reguliert, pflanzliches Vermehrungsmaterial (z. B. Samen oder Setzlinge) muss aber gekennzeichnet werden.
- Kategorie 2 umfasst Pflanzen, die nicht als analog zu konventionellen Züchtungen gelten. Sie müssen wie transgene Pflanzen eine Umweltrisikoprüfung durchlaufen.
Das EU-Parlament hiess 2024 eine abgeänderte Fassung der Verordnung gut. Der EU-Ministerrat nahm nach längerer Verhandlung im Jahr 2025 ebenfalls eine Version an. Insbesondere Fragen der Patentierung und Kennzeichnung gaben dabei zu reden. Im Dezember 2025 einigten sich Parlament, Rat und Kommission in einem sogenannten informellen Trilog auf eine gemeinsame Fassung. Der Kompromisstext entspricht in weiten Teilen dem Kommissionsvorschlag, enthält aber einige Anpassungen: So können Pflanzen mit Herbizidresistenzen oder Schädlingsresistenzen nicht mehr unter Kategorie 1 fallen. Zudem wurden Transparenzvorgaben für Patente festgelegt. Der Kompromiss wurde am 21. April 2026 vom Ministerrat angenommen. Die Abstimmung im Parlament wird am 17. Juni erwartet.
Schweiz
Auch in der Schweiz wurde über die Regulierung der NGT debattiert. 2021 wollte der Nationalrat das Moratorium für alle gentechnisch veränderten Pflanzen bis 2025 verlängern. Eine knappe Mehrheit im Ständerat wollte jedoch nicht-transgene Pflanzen davon ausnehmen. Die beiden Räte einigten sich schliesslich darauf, das Moratorium zu verlängern und gleichzeitig den Bundesrat mit der Ausarbeitung einer risikobasierten Regulierung für NGT zu beauftragen.
Im Frühjahr 2025 schickte der Bundesrat den Vorentwurf des Züchtungstechnologiengesetzes in die Vernehmlassung. Bei den Kriterien für NGT-Pflanzen orientiert sich der Entwurf an der EU-Regulierung. Anders als in der EU wird jedoch nicht zwischen zwei Kategorien unterschieden: Alle NGT-Pflanzen müssten für die Zulassung eine Umweltrisikoprüfung durchlaufen haben – entweder in der Schweiz oder im Ausland. Zudem müssten NGT-Produkte für die Konsumentinnen und Konsumenten als solche erkennbar sein.
Inzwischen hat das Parlament das Moratorium um weitere fünf Jahre bis 2030 verlängert. Im Februar 2026 wurde ausserdem die Lebensmittelschutz-Initiative eingereicht, die unter anderem den Einsatz von Gentechnik in der Landwirtschaft betrifft. Allerdings wurden wohl nicht genügend beglaubigte Unterschriften für das Zustandekommen eingereicht.
Stand: 16. Juni 2026

