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Vernehmlassung zur Transparenz über Nachhaltigkeitsaspekte

Die Akademien der Wissenschaften a+ begrüssen es, dass mit dem Vorentwurf die Bestimmungen der «Transparenz über nichtfinanzielle Belange» im aktuellen OR an das EU-Recht angepasst werden sollen. Die Schweiz bleibt mit diesem Schritt in Bezug auf die nachhaltige Unternehmensführung international abgestimmt. Es ist zweckmässig, dass analog zur EU auch in der Schweiz bereits Unternehmen mit 250 Mit-arbeitenden über die Risiken ihrer Geschäftstätigkeit in den Bereichen Umwelt, Menschenrechte, Bekämpfung von Korruption sowie zu den ergriffenen Massnahmen Bericht erstatten müssen. Ebenfalls sinnvoll ist die Ersetzung des bisherigen Ausdrucks «nichtfinanzielle Belange» durch «Nachhaltigkeitsaspekte» und die Definition im erläuternden Bericht, dass damit diejenigen Aspekte gemeint sind, die in Artikel 964c Absätze 1-3 VE-OR genauer umschrieben werden. So hatte auch die EU ihre Terminologie treffenderweise von «nichtfinanzielle Informationen» zu «Nachhaltigkeitsinformationen» geändert.

Vernehmlassung zur Transparenz über Nachhaltigkeitsaspekte: Änderung des Obligationenrechts (OR), des Revisionsaufsichts-gesetzes (RAG) und des Strafgesetzbuchs (StGB)
Bild: SCNAT

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