Anwendungsbeispiele
Das Schweizer Parlament hat den Bundesrat beauftragt, eine Zulassungsregelung für Produkte aus neuen Züchtungstechnologien vorzulegen. Eine Vorbedingung für die Zulassung ist, dass diese Produkte der Schweizer Landwirtschaft, der Umwelt oder den Konsumentinnen und Konsumenten einen Mehrwert bieten. Hier werden Beispiele von Nutzpflanzen vorgestellt, die in der Züchtungsforschung mithilfe der Genom-Editierung entwickelt wurden und die auch für die Schweiz von Interesse sein könnten.
Die vorgestellten Pflanzen enthalten keine artfremden Gene, sondern Mutationen, die durch die Genom-Editierung gezielt ausgelöst wurden. Die kurze Zusammenstellung ist nicht als umfassende Analyse der ökologischen, gesundheitlichen oder sozio-ökonomischen Auswirkungen zu verstehen, die eine Einführung der hier vorgestellten Pflanzen in die Schweizer Landwirtschaft und den Schweizer Markt hätte. Vielmehr sollen die vorgestellten Beispiele als Grundlage dienen, um darüber zu diskutieren, ob und unter welchen Bedingungen die neuen Züchtungstechniken einen Mehrwert für die Landwirtschaft, die Umwelt oder die Konsumentinnen und Konsumenten bieten könnten.
Alle vorgestellten Beispiele befinden sich noch in der Forschungs- und Entwicklungsphase. Sie sind in erster Linie als Modelle zu verstehen, die zeigen, dass die vorgestellten Anwendungen im Prinzip machbar sind. Ob sich die hier präsentierten Beispiele bis zur Marktreife entwickeln lassen und sich am Markt durchsetzen würden, ist offen. Das langjährige Moratorium und die hohen regulatorischen Hürden in der Schweiz und in Europa haben bisher die Anreize reduziert, mit Hilfe der Genom-Editierung gezielt Sorten mit relevanten Eigenschaften für die Schweiz zu entwickeln und unter hiesigen Feldbedingungen zu testen. Es ist davon auszugehen, dass sich dies unter angepassten regulatorischen Rahmenbedingungen ändern würde.