Umsetzung der Biodiversitätskonvention in der Schweiz
Die Schweiz hat die Biodiversitätskonvention am 21. November 1994 ratifiziert. Damit die Biodiversität langfristig erhalten bleibt, hat das UVEK im Auftrag des Bundesrats eine nationale Strategie erarbeitet. Sie wurde am 25. April 2012 vom Bundesrat verabschiedet. Der Aktionsplan dazu wurde am 6. September 2017 beschlossen. Am 20. November 2024 hat der Bundesrat die zweite Phase (2025 – 2030) des Aktionsplans zur Strategie Biodiversität Schweiz verabschiedet. Der Aktionsplan ergänzt die bestehenden Bestrebungen zum Schutz der Biodiversität in den verschiedenen Sektoralpolitiken wie der Landwirtschaft oder dem Wald. Der Aktionsplan umfasst insbesondere Massnahmen gegen das Insektensterben, zur Anpassung der Biodiversität an den Klimawandel und zur Förderung der Artenvielfalt in den Siedlungen. Er zielt zudem darauf ab, einen Beitrag zum Erreichen der Ziele des neuen globalen Biodiversitätsrahmens zu leisten. Der Bund und die Kantone arbeiten partnerschaftlich zusammen, wobei der Bund strategische Zielvorgaben formuliert und die Kantone Massnahmen zur Zielerreichung festlegen und dafür Subventionen erhalten.
Zahlreiche Gesetze und Verordnungen regeln ausserdem die Förderung und Erhaltung der Biodiversität in der Schweiz
Berichterstattung
Die Vertragsstaaten der CBD verpflichten sich, geeignete Massnahmen zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der Biodiversität zu ergreifen sowie den Zugang zu genetischen Ressourcen und deren Nutzung gerecht zu regeln. Die Vertragsstaaten müssen dazu Rechenschaft in Form von Nationalberichten abgeben. Der nächste Nationalbericht ist im Februar 2026 fällig und soll anhand von einheitlichen Indikatoren einen Zwischenstand der nationalen Umsetzung der GBF-Ziele zeigen. Der darauffolgende Nationalbericht steht im Juni 2029 an und soll die Erreichung der GBF-Ziele bis 2030 messen.
Alle Sektoren sind gefordert
Entscheidend für die Erhaltung und Förderung der Biodiversität ist insbesondere auch der Einbezug der Biodiversität in alle Sektoren: "Der Schutz der Biodiversität lässt sich jedoch nicht allein mit den klassischen Instrumenten des Naturschutzes sicherstellen. Die Strategie Biodiversität Schweiz ist ein zentrales Instrument des Bundes, um die Ziele zur Erhaltung der Biodiversität in den verschiedenen Sektoren zu verankern. Sie strebt eine verstärkte sektorübergreifende Koordination an und fordert jeden Sektor auf, Massnahmen zur nachhaltigen Nutzung der Biodiversität aktiv in ihre Politiken zu integrieren. Um die Biodiversität zu schützen und ihre Ökosystemleistungen zu erhalten, sind alle Politikbereiche zum Handeln aufgerufen – auf allen Staatsebenen und unter Einbeziehung und Mitwirkung der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft.
GBF-Ziele im Aktionsplan 2
Die Akademie der Naturwissenschaften Schweiz (SCNAT) hat die Ziele des Globalen Biodiversitäts-Rahmenwerks von Kunming-Montreal (GBF) mit der Schweizer Biodiversitätsstrategie (SBS) verglichen und den Handlungsbedarf analysiert. Die Analyse ergab, dass die SBS-Ziele weiterhin gültig sind. Für 13 GBF-Ziele wurde ein hoher Handlungsbedarf für die Schweiz identifiziert, während sechs Ziele einen mittleren und vier Ziele einen geringen Handlungsbedarf zeigen. Diese Analyse diente als Grundlage für die Entwicklung von Massnahmen im neuen Aktionsplan.
- Strategie Biodiversität Schweiz WEB
- Target Tracker zur Umsetzung des GBF
- 6. Nationalbericht
- Biodiversität in der Schweiz - Kurzfassung des 5. Nationalberichts zuhanden der Biodiversitätskonvention
- Forum Biodiversität Schweiz (SCNAT), Interface Politikstudien (2022) Was die Schweiz für die Biodiversität tun kann – Handlungsoptionen für ausgewählte Sektoren
- Bedeutung des Globalen Biodiversitätsrahmens von Kunming-Montreal der Biodiversitätskonvention für die Schweiz
- BAFU - Thema Biodiversität

