Globales Biodiversitätsrahmenwerk von Kunming – Montreal

Das globale Biodiversitätsrahmenwerk von Kunming – Montreal wurde im Dezember 2022 in Montreal an der 15. Vertragsparteienkonferenz der CBD verabschiedet und löst den bisherigen globalen Strategischen Plan mit den Aichi-Zielen ab. Das Biodiversitätsrahmenwerk beinhaltet klare und messbare globale Ziele bis 2030 und 2050 mit einheitlichen Indikatoren, welche die wichtigsten globalen Ursachen für den Verlust an Biodiversität angehen. Der Zielrahmen konkretisiert die Umsetzung der CBD und ist darüber hinaus für alle biodiversitäts-relevanten Konvention und Prozesse von Bedeutung.
Neben dem Zielrahmen wurden in Montreal ein Berichterstattungs- und Überprüfungsmechanismus und Massnahmen zur Mobilisierung von Finanzmitteln zur Erreichung der Ziele beschlossen. Der gestärkte Umsetzungsmechanismus soll es den Vertragsparteien erlauben, den Erfolg der Umsetzungsmassnahmen besser abschätzen und daraus Lehren ziehen zu können. Weiter wurde ein Beschluss für den Ausgleich der Vorteile aus der Nutzung von Gensequenzinformationen in digitaler Form (Digital Sequence Information, DSI) gefasst. Damit wird einmultilateraler Vorteilsausgleichsmechanismus geschaffen.
Die Schweiz setzt sich dafür ein, dass Synergien zwischen den einzelnen Konventionen gestärkt und deren Umsetzung kohärent ausgestaltet wird. So lancierte sie und prägt den sogenannten Bern Prozess für eine stärkere Zusammenarbeit zwischen Vertragsstaaten der relevanten Konventionen bei der Umsetzung des globalen Biodiversitätsrahmenwerk von Kunming-Montreal.
Die Oberziele und Handlungsziele können vereinfacht wie folgt zusammengefasst werden:
4 Oberziele bis 2050 (goals)
A: Schützen und wiederherstellen
B: Gedeihen mit der Natur
C: Vorteile gerecht verteilen
D: Investieren und zusammenarbeiten
23 Handlungsziele (targets) bis 2030, unterteilt in drei Kategorien (COP CBD / UNEP 2022)
Verringerung der Bedrohungen für die biologische Vielfalt
1. Planung und Bewirtschaftung aller Gebiete zur Verringerung des Verlusts an biologischer Vielfalt
2. Wiederherstellung von 30 % aller geschädigten Ökosysteme
3. 30 % von Land, Gewässern und Meeren erhalten
4. Stoppen des Artensterbens, Schutz der genetischen Vielfalt und Bewältigung von Konflikten zwischen Menschen und Wildtieren
5. Gewährleistung der nachhaltigen, sicheren und legalen Gewinnung von und des Handels mit wild lebenden Arten
6. Reduzierung der Einführung invasiver gebietsfremder Arten um 50 % und Minimierung ihrer Auswirkungen
7. Reduzierung der Verschmutzung auf ein Niveau, das für die biologische Vielfalt nicht schädlich ist
8. Minimierung der Auswirkungen des Klimawandels auf die biologische Vielfalt und Aufbau von Widerstandsfähigkeit
Deckung der Bedürfnisse der Menschen durch nachhaltige Nutzung und Aufteilung der Vorteile
9. Nachhaltige Bewirtschaftung wild lebender Arten zum Nutzen der Menschen
10. Verbesserung der biologischen Vielfalt und Nachhaltigkeit in Landwirtschaft, Aquakultur, Fischerei und Forstwirtschaft
11. Die Beiträge der Natur an den Menschen (NCP) wiederherstellen, bewahren und verbessern
12. Grünflächen und Stadtplanung für das menschliche Wohlergehen und die biologische Vielfalt aufwerten
13. Verstärkte gemeinsame Nutzung der Vorteile von genetischen Ressourcen, digitalen Sequenzinformationen und traditionellem Wissen,
Instrumente und Lösungen für die Umsetzung und durchgängige Integration
14. Biologische Vielfalt in die Entscheidungsfindung auf allen Ebenen einbeziehen
15. Unternehmen bewerten, reduzieren und legen die mit der biologischen Vielfalt verbundenen Risiken und negativen Auswirkungen offen
16. Nachhaltige Konsumentscheidungen ermöglichen, um Abfall und Überkonsum zu reduzieren
17. Stärkung der biologischen Sicherheit und Verteilung der Vorteile der Biotechnologie
18. Verringerung schädlicher Anreize um mindestens 500 Milliarden Dollar pro Jahr und Ausbau positiver Anreize für die biologische Vielfalt
19. Mobilisierung von 200 Milliarden Dollar pro Jahr für die biologische Vielfalt aus allen Quellen, einschliesslich 30 Milliarden Dollar durch internationale Finanzierung
20. Stärkung des Aufbaus von Kapazitäten, des Technologietransfers und der wissenschaftlichen und technischen Zusammenarbeit im Bereich der biologischen Vielfalt
21. Sicherstellen, dass Wissen verfügbar und zugänglich ist, um Aktivitäten im Bereich der biologischen Vielfalt zu lenken
22. Sicherstellung der Beteiligung an Entscheidungsprozessen und des Zugangs zu Gerechtigkeit und Informationen im Zusammenhang mit der biologischen Vielfalt für alle
23. Gleichstellung der Geschlechter und ein geschlechtergerechter Ansatz für Aktivitäten im Bereich der biologischen Vielfalt sicherstellen
Zu den globalen biodiversitätsrelevanten Umweltabkommen zählen:
- Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD),
- Konvention über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (CITES),
- Bonner Übereinkommen zur Erhaltung wandernder, wildlebender Tierarten (CMS),
- Internationaler Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (ITPGRFA),
- Ramsar-Übereinkommen über Feuchtgebiete,
- Internationales Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturgutes der Welt (UNESCO WHC),
- Internationales Pflanzenschutzübereinkommen (IPPC) der FAO
- Internationale Walfangkommission (IWC)

