Wissenswertes zur Biodiversität in der Schweiz und zur nationalen Umsetzung des internationalen Übereinkommens über die biologische Vielfalt. Als nationaler „Clearing House Mechanism“ ist dieses Portal Teil des globalen Informationsnetzwerks des Übereinkommens.

Bild: Pablo Escobar, photocase.de

Die Biodiversitätskonvention (CBD)

Die Vertragsstaaten des Übereinkommens für die biologische Vielfalt (Biodiversitätskonvention, CBD) verpflichten sich, geeignete Massnahmen zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der Biodiversität zu ergreifen sowie den Zugang zu genetischen Ressourcen und deren Nutzung gerecht zu regeln. Die Biodiversitätskonvention wurde anlässlich der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung (UNCED) in Rio de Janeiro 1992 verabschiedet. Bis heute sind 196 Vertragsstaaten der Konvention beigetreten. Die Schweiz hat die Konvention am 21. November 1994 ratifiziert.

Es ist das erste internationale Abkommen, das den Schutz der biologischen Vielfalt global und umfassend behandelt (Artenschutz, Schutz der Ökosysteme und Schutz der genetischen Ressourcen).

Die drei Hauptziele der Konvention sind:

  • Die Erhaltung der biologischen Vielfalt,
  • die nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile,
  • die ausgewogene und gerechte Aufteilung, der sich aus der Nutzung der genetischen Ressourcen ergebenden Vorteile