Wissenswertes zur Biodiversität in der Schweiz und zur nationalen Umsetzung des internationalen Übereinkommens über die biologische Vielfalt. Als nationaler „Clearing House Mechanism“ ist dieses Portal Teil des globalen Informationsnetzwerks des Übereinkommens.

Bild: Pablo Escobar, photocase.de

Nagoya- und Cartagena-Protokoll

Nagoya-Protokoll über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile (Access and Benefit-Sharing ABS)

Das im Rahmen der Biodiversitätskonvention (CBD) ausgehandelte Nagoya-Protokoll regelt den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile (Access and Benefit-Sharing ABS). Damit dient das Nagoya-Protokoll der Umsetzung des dritten Zieles der Biodiversitätskonvention und trägt zur Erreichung der Erhaltung der Biodiversität und der nachhaltigen Nutzung ihrer Bestandteile bei. Mit genetischen Ressourcen ist oft traditionelles Wissen von indigenen und ortsansässigen Gemeinschaften verbunden. Deshalb enthält das Nagoya Protokoll auch Bestimmungen über den Zugang und den Vorteilsausgleich bei der Nutzung von solchem Wissen.

Die Schweiz ratifizierte das Nagoya-Protokoll am 11. Juli 2014, am 12. Oktober 2014 trat es in Kraft. Für die Umsetzung des Protokolls in der Schweiz wurden neue Bestimmungen ins Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG, SR 451) eingeführt (NHG Art. 23n – q, 24h Abs. 3 und 25d). Diese sind am 12. Oktober 2014 in Kraft getreten. Die dazugehörende Nagoya-Verordnung (NagV, SR 451.61) ist am 1. Februar 2016 in Kraft getreten. Sie dient der Konkretisierung der Bestimmungen über genetische Ressourcen im Natur- und Heimatschutzgesetz sowie der Umsetzung des Nagoya-Protokolls in der Schweiz.

Cartagena-Protokoll über die biologische Sicherheit

Im Rahmen der Biodiversitätskonvention (CBD) haben dieselben Staaten im Jahr 2000 auch das Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit verabschiedet. Die Schweiz hat es am 26. März 2002 ratifiziert. Das Cartagena-Protokoll ist ein völkerrechtliches Instrument, das sich mit den Aspekten von Umwelt und Gesundheit im Zusammenhang mit der Verwendung von gentechnisch veränderten, lebenden Organismen befasst. Das Protokoll von Cartagena soll gewährleisten, dass die mit Hilfe der modernen Biotechnologie veränderten lebenden Organismen, die für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt eine Gefahr bilden können, sicher transportiert und genutzt werden.

Ergänzend zum Cartagena-Protokoll wurde 2010 in Nagoya das Nagoya / Kuala Lumpur-Zusatzprotokoll verabschiedet. Das Zusatzprotokoll sieht internationale Regeln und Verfahren zur Haftung und Wiedergutmachung bei Biodiversitätsschäden vor, die durch gentechnisch veränderte Organismen (GVO) verursacht werden. Die Schweiz ratifizierte das Zusatzprotokoll am 27. Oktober 2014. Das Zusatzprotokoll ist am 5. März 2018 in Kraft getreten, seine Bestimmungen stehen im Einklang mit dem geltenden schweizerischen Gentechnikgesetz (GTG; SR 814.91).