Neubewertung des Schutzes von In-vitro-Embryonen in Deutschland
Wie entwickelt sich menschliches Leben, wodurch lässt sich die Fortpflanzungsmedizin verbessern und in welcher Weise können Stammzellen bei der Entwicklung neuer Therapien gegen Volkskrankheiten wie Diabetes oder Herzinfarkt helfen? Zur Beantwortung dieser Fragen dürfen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Deutschland bislang nur wenig beitragen, da dafür erforderliche Studien an menschlichen Embryonen außerhalb des Körpers durch das Embryonenschutzgesetz (ESchG) verboten sind. In ihrer gemeinsamen Stellungnahme „Neubewertung des Schutzes von In-vitro-Embryonen in Deutschland“ empfehlen Leopoldina und Akademienunion, Embryonenforschung für hochrangige Forschungsziele im Einklang mit internationalen ethischen Standards künftig zu ermöglichen und den dafür erforderlichen Rechtsrahmen neu zu diskutieren.