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BAFU bewilligt Freisetzungsversuch mit gentechnisch veränderter Gerste

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat am 15. Februar 2024 einen Freisetzungsversuch von Agroscope, dem Kompetenzzentrum des Bundes für landwirtschaftliche Forschung, mit gentechnisch veränderter Gerste unter Auflagen bewilligt.

gerstenacker getreide
Bild: M. Bolliger

Agroscope hat am 9. September 2023 beim BAFU ein Gesuch für die versuchsweise Freisetzung gentechnisch veränderter Gerste eingereicht. Die Gerste wurde mittels der neuen gentechnischen Züchtungsmethode CRISPR/Cas mutiert; dies mit dem Ziel, höhere Erträge zu erzielen. Mit diesem Freisetzungsversuch beabsichtigt Agroscope, Erkenntnisse zum Verhalten der Pflanzen im Feld zu gewinnen. Der Versuch soll von Frühling 2024 bis Herbst 2026 dauern und auf der Protected Site am Standort Reckenholz (ZH) von Agroscope durchgeführt werden.

Das BAFU hat den Freisetzungsversuch am 15. Februar 2024 bewilligt und gleichzeitig Massnahmen festgelegt, die Agroscope treffen muss, damit sich kein gentechnisch verändertes Material ausserhalb des Versuchsgeländes verbreiten kann. Diese Auflagen sind mit denjenigen vergleichbar, die bei früheren Versuchen in der Schweiz verfügt wurden.

In der Schweiz besteht für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zu Forschungszwecken eine Bewilligungspflicht. Die landwirtschaftliche Produktion ist aufgrund eines Moratoriums bis Ende 2025 verboten.

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