Zürcher Seeuferwege: Enteignungen zu Unrecht ausgeschlossen
Der Zürcher Kantonsrat hat die Möglichkeit von Enteignungen zur Realisierung von Seeuferwegen zu Unrecht generell ausgeschlossen. Die neue Bestimmung im Zürcher Strassengesetz verstösst gegen Bundesrecht und wird aufgehoben. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde des Vereins "Ja zum Seeuferweg" gut. Das ist eine gute Nachricht auf dem Weg zu öffentlichen Seeufern, nicht nur am Zürichsee, sondern in der ganzen Schweiz.
Bild: Edith Oosenbrug