Wieso geht es nicht ohne?
Sollte man nicht sämtliche Tierversuche in der Schweiz abschaffen?
Dies scheint eine einfache Lösung zu sein, um mit einem guten Gewissen etwas für den Schutz der Tiere getan zu haben. Aber mit einem Verbot sämtlicher Versuche in der Schweiz verhindert man nicht deren Durchführung, sondern verlagert sie ins Ausland. Unter Umständen werden sie dann ausserhalb von Europa durchgeführt, wo die Tierschutzbedingungen oft massiv schlechter sind.
Die Schweiz hat eines der weltweit strengsten Tierschutzgesetze und es stellt sich die Frage, ob es wirklich dem Schutz der Tiere dient, ausgerechnet in einem Land Tierversuche zu verbieten, in dem sie strenger kontrolliert werden. Man müsste konsequenterweise bereit sein, auf Medikamente und Therapien zu verzichten, die unter schlechteren Tierschutzbedingungen im Ausland erforscht und entwickelt wurden. Und das ist auf lange Sicht nicht möglich, da Medikamente ihre Wirksamkeit verlieren (z.B. Antibiotika, die unwirksam werden, weil Keime resistent werden) und neue Entwicklungen zwingend benötigt werden. Zudem entstehen immer wieder neue Krankheiten, – wie wir das anschaulich während der COVID-19-Pandemie erleben – für die dann wirksame Medikamente oder Impfstoffe fehlen würden. Und selbst wenn man bereit wäre, auf neue Medikamente zu verzichten, bleiben Tierversuche für bestimmte Bereiche unerlässlich. Beispielsweise muss ein/e Veterinärstudent/in bestimmte Untersuchungs- und Operationsmethoden am Tier anwenden lernen, wenn er/sie später im Beruf Tiere erfolgreich behandeln möchte.
Warum werden Tierversuche für Kosmetika nicht verboten?
De facto sind Tierversuche für Kosmetika in der Schweiz nicht erlaubt. Sie erfüllen die gesetzlichen Vorgaben für eine Bewilligung nach Tierschutzverordnung Art. 137 nicht. Der Bundesrat hat dazu anlässlich einer parlamentarischen Motion eine Stellungnahme abgegeben: «Tierversuche dürfen in der Schweiz nur durchgeführt werden, wenn diese unverzichtbar sind. Belastende Tierversuche sind deshalb auf das unerlässliche Mass zu beschränken (Art. 17 des Tierschutzgesetzes; SR 455). Tierversuche für kosmetische Mittel erfüllen die dafür geltenden Anforderungen (Art. 137 Abs. 1 der Tierschutzverordnung, TSchV; SR 455.1) nicht. Für kosmetische Mittel dürfen in der Schweiz deshalb schon heute keine Tierversuche mehr durchgeführt werden, auch wenn kein explizites Verbot besteht. Für die Testung von UV-Filtern für Sonnenschutzmittel wurde vor mehreren Jahren zwar eine Bewilligung gewährt, dies aber nur deshalb, weil diese Testing von UV- Filtern eindeutig der Erhaltung der Gesundheit des Menschen dient und somit die Anforderungen nach Artikel 137 TSchV erfüllt waren.»