Gesetzliche Lage und Verbot
Für welche Versuche dürfen Affen verwendet werden?
Grundsätzlich dürfen Affen unter denselben Voraussetzungen verwendet werden wie andere Tiere (s. auch Gesetzgebung). 2006 wurde im Nationalrat eine Parlamentarische Initiative zum «Verbot von mittel- und schwerbelastenden Tierversuchen an Primaten» behandelt und von der zuständigen Kommission zurückgewiesen. 2016 wurde die Motion 15.4241 | Verbot von belastenden Tierversuchen an Primaten | Geschäft | Das Schweizer Parlament vom Bundesrat abgelehnt. Die Parlamentarierinnen und Parlamentarier haben sich in beiden Fällen dafür ausgesprochen, dass das Tierschutzgesetz die Bedingungen bereits regelt. So heisst es unter anderem, dass Versuche nur an evolutiv höherstehenden Tieren (z.B. Affen) durchgeführt werden darf, wenn der Zweck nicht mit evolutiv niedrigerstehenden Tierarten (z.B. Ratten) oder geeigneten Alternativmethoden erreicht werden kann. In der Schweiz dürfen daher auch belastende Tierversuche an Affen durchgeführt werden. Aber an grossen Menschenaffen wie z.B. Schimpansen oder Gorillas werden keine derartigen Versuche durchgeführt.
Welche Affenarten werden in der Schweiz für Versuche verwendet?
Eines gleich vorweg: in der Schweiz werden keine belastenden Versuche an Menschenaffen durchgeführt.
Grundsätzlich unterscheidet man bei Affen zwischen nicht-menschlichen (z.B. Makaken, Weissbüschelaffen) und menschlichen Affen (Bonobo, Schimpanse, Gorilla und Orang-Utan). Beiden Gruppen werden aufgrund ihrer Nähe zum Menschen, ihrer kognitiven sowie emotionalen Fähigkeiten eine Sonderstellung gegeben. Das heisst auch, dass Versuche an diesen Tieren eine noch grössere Rechtfertigung benötigt als bei anderen Tierarten. Die Affenart, welche am häufigsten in der Forschung verwendet wird, sind die Makaken, zumeist Javaneraffen (Macaca fascicularis) und Rhesusaffen (Macaca mulatta). Ein kleiner Teil der Versuche entfällt auf Marmosetten, welche aber in der Schweiz vor allem in nicht-belastenden Versuchen zur Beobachtung ihres Verhaltens verwendet werden.
Wie steht es mit der Forschung an Menschenaffen in der Schweiz?
2006 publizierte die Eidgenössische Kommission für Tierversuche (EKTV) in Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich (EKAH) den Bericht «Forschung an Primaten – eine ethische Bewertung». Darin wird festgehalten, dass die Kommissionen eine Güterabwägung für Versuche mit grossen Menschenaffen als ethisch nicht zulässig und Versuche mit diesen Tieren für nicht zu rechtfertigen hält, da diese dem Menschen noch näherstehen als nichtmenschliche Affen. Die EKTV und die EKAH haben deshalb empfohlen, dass belastende Versuche an Menschenaffen zu verbieten sind. Der Gesetzgeber hat zwar Versuche mit Menschenaffen in der Schweiz nicht offiziell verboten, mit der Begründung, dass nichtbelastende Versuche weiterhin grundsätzlich möglich sein sollten. Das betrifft zum Beispiel die Beobachtung des Verhaltens. Belastende Versuche werden jedoch nicht mehr durchgeführt. Gestützt auf das Schweizer Tierschutzgesetz wäre eine derartige Bewilligung heute nicht mehr zulässig.