Stellungnahme der Akademien Schweiz zur Teilrevision des Jagdgesetzes
November 2016
Die Akademien der Wissenschaften lehnen die Veränderung der Kompetenzordnung bezüglich der Regulierung geschützter Arten klar ab. Der bisherige Grundsatz – Zuständigkeit für geschützte Arten beim Bund, für jagdbare Arten bei den Kantonen – erachten wir als wichtig, um verschiedene gesellschaftliche Interessen auf bestmögliche Art und Weise zu vereinbaren und möglichst evidenzbasierte Entscheide zu fällen.
Aus populationsbiologischer Sicht sollten zudem gefährdete und/oder National Prioritäre Arten wie z.B. Waldschnepfe, Schneehuhn und Birkhuhn nicht bejagt werden, um schwache lokale Bestände oder rückläufigen Bestände nicht weiter zu schwächen.
Hingegen wird begrüsst, dass der Begriff Jagdbanngebiete durch Wildtierschutzgebiete ersetzt wird, da diese Gebiete nicht mehr ausschliesslich dem Schutz jagdbarer Tiere vor jagdlichen Eingriffen dienen, sondern jagd- und nicht jagdbare Tiere vor unterschiedlichsten Störungen bewahren sowie Verlust und Beeinträchtigungen ihrer Lebensräume minimieren sollen. Die Akademien erachten es als wichtig, dass auch in der dichtbesiedelten und engmaschig genutzten Schweiz Räume existieren, in denen Wildtiere mehr oder weniger ungestört von menschlichen Aktivitäten sein können.
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