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Stellungnahme zur Verlängerung des Gentechnik-Moratoriums

Vernehmlassungsanwort der Akademien der Wissenschaften Schweiz zur Verlängerung des Moratoriums zum Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen (Anpassung Artikel 37a des Gentechnikgesetzes)

Akademien der Wissenschaften Schweiz (2021) Stellungnahme zum Gentechnik-Moratorium
Bild: Akademien der Wissenschaften Schweiz

PDF der Stellungnahme

Aus Sicht der Akademien der Wissenschaften Schweiz ist die geltende Gentechnikgesetzgebung nicht mehr zeitgemäss. Sie regen dazu an, möglichst rasch neue Regulierungsoptionen zu erarbeiten und breit zu diskutieren. Hauptziel sollte es sein, die Chancen neuer gentechnischer Verfahren verantwortungsvoll und inklusiv für die Schweizer Pflanzenzüchtung und Landwirtschaft nutzbar zu machen.

Der Bundesrat schlägt vor, das seit 2005 geltende Moratorium zum Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen um weitere vier Jahre zu verlängern. Das Moratorium würde auch für Produkte aus neuen gentechnischen Verfahren wie etwa der Genom-Editierung gelten.

Die Akademien der Wissenschaften Schweiz weisen in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass die fast 20 Jahre alte Schweizer Gentechnikgesetzgebung heute zu kurz greift. Sie führt insbesondere dazu, dass Sorten mit demselben Erbgut und denselben Eigenschaften allein aufgrund ihres Herstellungsverfahrens unterschiedlich reguliert werden. Die Akademien erachten die naturwissenschaftlichen Grundlagen als ausreichend, um die Risiken der neuen gentechnischen Verfahren soweit zu beurteilen, dass risikobasierte Anpassungen des Gentechnikrechts möglich sind. Da die Akademien davon ausgehen, dass das Moratorium aus wirtschaftlichen und politischen Gründen verlängert werden wird, regen sie dazu an, die nächsten vier Jahre aktiv zu nutzen, um zukunftsfähige Regulierungsoptionen zu erarbeiten und mit den Stakeholdern zu diskutieren

Die neuen gentechnischen Verfahren und insbesondere die Genom-Editierung könnten einen wichtigen Beitrag zur Züchtung von Sorten für eine nachhaltige Landwirtschaft in sich rasch ändernden Anbaubedingungen leisten. Das Hauptziel einer Überarbeitung der Gentechnikregulierung sehen die Akademien darin, diese Chancen verantwortungsvoll und inklusiv zu nutzen. Zu prüfen ist insbesondere ein Regulierungsansatz, der bei der Risikobeurteilung das Produkt und seine Eigenschaften in den Fokus stellt und nicht den Herstellungsprozess, während die Kennzeichnung möglichst transparent sein sollte.

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  • Genom-Editierung
  • Gentechnik
  • Gentechnisch veränderte Organismen (GVO)
  • Pflanzenzüchtung

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