Tierversuche, darf man das? Im Webportal geben Forscherinnen und Forscher der Gesellschaft für Versuchstierkunde Antworten aus ihrer Sicht auf häufig gestellte Fragen.

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Was versteht man unter Vivisektion und wird das in der Schweiz praktiziert?

Die Vivisektion ist in der Schweiz – wie auch in der Europäischen Union – schon lange verboten. Darunter versteht man das Öffnen des Körpers an nicht betäubten Tieren. In den Anfängen der Tierversuche bis zur Mitte des letzten Jahrhunderts gehörte sie leider oft zum traurigen Alltag. Mittlerweile ist es Pflicht, dass Operationen unter Narkose und mit Einsatz von Schmerzmitteln, angepasst an die Tierart und den Eingriff, durchgeführt werden. Narkose bedeutet, dass das Tier nicht bei Bewusstsein ist und in dieser Zeit keine Schmerzen empfindet. Auch jede andere Situation, in der ein Tier Schmerzen entwickeln könnte, erfordert schmerzstillende Medikamente.

Leider verwenden manche tierversuchskritischen Organisationen den Begriff Vivisektion als Synonym für Tierversuche, um so die tierexperiementelle Foschung absichtlich zu diskreditieren. Dieser Begriff spiegelt aber nicht die Realität wider, wie heutzutage mit Tieren gearbeitet und geforscht wird und ist deshalb fachlich falsch.