Tierversuche, darf man das? Im Webportal geben Forscherinnen und Forscher der Gesellschaft für Versuchstierkunde Antworten aus ihrer Sicht auf häufig gestellte Fragen.

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Stellungnahme – Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität WEGM (2022)

Die Akademien der Wissenschaften Schweiz haben sich an der Vernehmlassung zur Änderung des Reglements über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen (MAR) und der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Kantonen über die Anerkennung von Maturitätsausweisen im Hinblick auf die Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität beteiligt.

Stellungnahme – Weiterentwicklung des gymnasialen Maturität (2022)

Das Gymnasium bereitet die Schülerinnen und Schüler auf ein Hochschulstudium vor, so dass der Zugang zu Universitäten und Pädagogischen Hochschulen weiterhin mit einer gymnasialen Maturität ohne weitere Vorprüfung möglich sein muss. Nach Ansicht der Akademien darf die gymnasiale Ausbildung nicht geschwächt werden. Die Akademien sind der Meinung, dass der Vernehmlassungstext viele gute Punkte enthält, wie z.B. die Festlegung des gymnasialen Maturitätslehrganges auf vier Jahre und die explizite Erwähnung eines neuen Schwerpunktfachs «Geschichte und Geographie».

Dennoch gibt es einige kritische Anmerkungen: Nach Ansicht der Akademien ist es wichtig, dass der Fächerkanon nicht ausgebaut werden sollte und dass alle Grundlagenfächer durchgängig vier Jahre lang unterrichtet werden, um eine breite Allgemeinbildung zu gewährleisten.

Dass die Anzahl der möglichen Schwerpunkt- und Ergänzungsfächer deutlich erhöht werden soll, beurteilen die Akademien kritisch. Das würde eine hohe Anzahl unterschiedlicher Unterrichtsprofile zur Folge haben und die Mobilität der Schülerinnen und Schüler behindern. Zudem würde dies eine Einschränkung des Grundangebots der Gymnasien mit sich bringen und damit die Vermittlung basaler Kompetenzen beeinträchtigen, die für die allgemeine Studierfähigkeit wichtig sind.

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